Impressum / Allgemeine Geschäftsbedienungen (AGB) / Datenschutz
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), lautet:
Elektro Schuler & Germann AG
Vorderdorfstrasse 57
8753 Mollis
info@esgmollis.ch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Elektro Schuler & Germann AG
1. Geltungsbereich
Soweit nicht abweichende, von der Elektro Schuler & Germann AG (nachfolgend ESG genannt) schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für die Lieferung, Installation, Montage und Inbetriebsetzung von Stark- und Schwachstrominstallationen und Anlagen, sowie für alle übrigen Dienstleistungen der ESG die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie bilden integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der ESG. Allfällig abweichende AGB des Kunden haben keine Geltung.
2. Verbindlichkeiten von Offerten und Vertrag
Die Offerte bleibt, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart, während einem Monat ab Ausstellungsdatum verbindlich. Danach können die Preise angepasst werden. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 6 Monaten ab Zustandekommen des Vertrages verbindlich. Nach Ablauf von 6 Monaten ist ESG berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart, die aufgelaufene Teuerung sowie allenfalls erhöhte Lieferantenpreise weiter zu verrechnen.
3. Preise
Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MwSt. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten.
4. Lieferung und Fristen
Liefer- und Montagetermine werden zwischen der ESG und dem Besteller im Einzelfall vereinbart, oder sind im Werkvertrag geregelt. Der Auftraggeber hat die nötigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die Lieferung und Installationen ungehindert erfolgen können. Andernfalls gehen die durch Verzögerungen und zusätzlichen Aufwendungen entstandenen Kosten zu seinen Lasten. Die ESG haftet nicht für verspätete Lieferungen Waren Dritter oder höherer Gewalt. Ebenso übernimmt die ESG keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
5. Leistungsumfang und Haftung
Die ESG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für die sorgfältige Ausführung des Auftrages. Die ESG haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf den im Angebot und/oder im Werkvertrag angeführten Leistungsumfang. Sämtliche vom Besteller schriftlich oder mündlich zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet. Nicht im Preis enthalten sind allgemeine Gebühren Dritter, Netzkostenbeiträge und dergleichen von Netzbetreibern und anderen Anbietern.
Die ESG lehnt bei Bohrungen, Durchbrüchen und Spitzarbeiten jede Haftung für Beschädigung an bestehenden verdeckten Leitungen jeglicher Art ab, von denen sie aufgrund der vorhandenen Informationen keine Kenntnis haben konnte. Ebenso allfällige Folgeschäden wie Malerarbeiten oder Reinigungen. Bei Umbauarbeiten hat der Kunde alles Vertretbare zum Schutze der Einrichtungen von Staubentwicklung und dergleichen zu unternehmen.
Die ESG übernimmt keine Haftung für Asbestsanierungen, Sanierungen von Altlasten und andere Massnahmen, die in Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig wurden und welche zur Zeit der Offert Stellung, respektive des Abschlusses des Vertrages ESG nicht bekannt waren und ESG nicht schriftlich daraufhin gewiesen wurde. In diesem Fall wird eine Haftung für Folgeschäden verursacht durch Asbest von ESG abgelehnt. Ebenso besteht keine Haftung, für entgangene Gewinne oder Ansprüche Dritter infolge Betriebsunterbrüchen. Keine Haftung besteht auch für kundenseitige defekte Apparate und Netzgeräte, die nach Netzfreischaltung und wieder Einschaltungen auftreten.
6. Förderprogramme
Wird im Vertrag oder Angebot nicht explizit erwähnt, übernimmt die ESG keine Verantwortung für die Anmeldung von Förderprogrammen und Unterstützungen aller Art und haftet somit nicht für entgangene Beiträge des Kunden.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Besteller über. Die Firma ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug, so hat die ESG das Recht unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.
8. Nutzungsrecht / Geistiges Eigentum
Der Kunde erwirbt das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung und zum Gebrauch der Dienstleistung und Produkte der ESG in dem in den Verträgen vereinbarten Umfang. Offerten, Dokumentationen und Projekte (geistiges Eigentum) dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der ESG kopiert, Dritten weitergegeben oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Die Schutzrechte an den Dienstleistungen und Produkten verbleibt bei der ESG. Im Übertretungsfall behält sich ESG das Recht vor, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Auftragssumme einzufordern.
9. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts Abweichendes vereinbart, stellt die ESG im Laufe des Projektes bis zu 90% mittels Teilrechnungen aufgrund des Projektstandes in Rechnung. Der Rest ist bei Projektabschluss, Schlussrechnung und Abnahme zu begleichen. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innert 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen und Mahnspesen zu den gesetzlichen Zinssätzen zu bezahlen.
10. Pikett
Die ESG bietet einen 24/7 Pikett-Service an. Die Pikett-Einsätze werden mit einer zusätzlichen Pauschale zu den Lohn- und Materialkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei Folgeschäden durch nicht Entgegennahme oder Hilfeleistung der ESG beim Pikett-Einsatz kann diese nicht haftbar gemacht werden. Für Kunden mit Pikett-Vertrag gelten die Bedingungen im vereinbarten Vertrag.
11. ZEV Betriebs- und Nutzungsbedingungen
Neben der Installation von ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) kann der Kunde auch die Abrechnungsdienstleistungen der ESG in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter in Anspruch nehmen. Diese Betriebs- und Nutzungsbedingungen sind in einem separaten ZEV-Vertrag geregelt.
12. Kunden Mobile Internet (ESG KMI)
ESG bietet Ihren Kunden einen „All-in-One Service“ für Internetdienstleistungen wie: PVA, ZEV, Videoüberwachung, Fernsteuerung, Remotezugang etc. an. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind in einem separaten Vertrag geregelt.
13. Wartungsverträge
Wird ein Wartungsvertrag zwischen der ESG und dem Kunden abgeschlossen gelten die im Vertrag festgelegten Bestimmungen zusätzlich zu den AGB. Die enthaltene Leistung für den Unterhalt und die Wartung einer Anlage betrifft nur die Zeit und den dazugehörigen Aufwand. Allfällige Reparaturen und benötigtes Ersatzmaterial werden separat verrechnet und gehören nicht zur Leistung des Wartungsvertrages. Ab einem Betrag von CHF 500 für Zusatzaufwand oder Material kann eine Offerte verlangt werden.
14. Inbetriebsetzung, Messungen und Kontrollen
Die Inbetriebsetzung umfasst die Prüfung und Kontrolle gemäss NIV und NIN. Die ESG übernimmt keine Haftung für Schäden von bauseits gelieferten Apparaten und Leuchten, oder für Schäden die durch diese Geräte verursacht werden, auch wenn ESG nach der oben aufgeführten Prüfung im Auftrag des Kunden die Inbetriebsetzung vornimmt. Bauseitig gelieferte Anlagen müssen durch den jeweiligen Lieferanten in Betrieb gesetzt und die sicherheitstechnischen Einrichtungen geprüft werden.
15. Arbeitssicherheit
Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest usw. vorhanden sind, muss die ESG die Gefahren eingehend ermitteln und die Risiken bewerten. Der Besteller trägt in jedem Fall die Kosten. Die Kosten für die Arbeitssicherheit notwendigen Materialen wie Gerüste, Absturzsicherungen usw. werden dem Kunden, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, in Rechnung gestellt.
16. Abnahme und Garantie
Der Besteller ist verpflichtet, die von der ESG gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Zeit. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltlos akzeptiert. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird für die Installationsarbeiten eine Garantie gemäss SIA Norm gewährt. Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen.
Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage‑, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Für Geräte, Apparate, Leuchten und Materiallieferungen gilt die Garantie des Herstellers. Der Arbeitsaufwand ist nicht Bestandteil dieser Garantie.
17. Diebstahl
Die ESG haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatz sowie allfällige Installationskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der ESG. Die ESG behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Bestellers geltend zu machen.
19. Gültigkeit
Die AGB treten ab 1. Juli 2024 in Kraft.
Datenschutzerklärung
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